Die Kantonsstrasse von Bonaduz nach Sculms war auf 18t beschränkt, was keine heute üblichen Holztransporte zuliess. Anhand von visuellen Zustandsaufnahmen der Strasse, der topographischen und der Baugrundverhhältnisse wurde abgeklärt, ob während der Wärmeperiode eine zeitweilige Tonnageerhöhung auf 28t zulässig sei. Dabei ging es einerseits um Fragen der Sicherheit für den Verkehr und anderseits um jende des Erhalts der Gebrauchstauglichkeit der Strasse.
So wurden auch die geotechnischen Verhältnisse berücksichtigt, d.h. wo beispielsweise in kritischen Abschnitten mit übersteilen Böschungen oder auftretenden Instabilitäten vor einer Tonnageerhöhung zusätzliche Massnahmen erforderlich wurden (Auftraggeber Tiefbauamt Graubünden).